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eANV

Ludwigsburg, im März 2010

Das elektronische Abfallnachweisverfahren startet am 01.04.2010

Was bedeutet das für Sie als Kunden (Abfallerzeuger)?

  • Die elektronische Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle beginnt am 01.04.2010. Abfallerzeuger mit einem eigenen Einzel-Entsorgungsnachweis (Menge an gefährlichen Abfällen > 20 Tonnen je Abfallschlüssel) müssen sich bis zu diesem Termin zur Teilnahme am System registrieren.
    Bis zum 01.02.2011 besteht eine Übergangsfrist. Spätestens ab diesem Stichtag müssen Begleitscheine durch den Abfallerzeuger mit einer qualifizierten elektronischen Signatur „unterschrieben“ werden.
  • Die Entsorgung von kleineren Mengen läuft weiterhin mit ausgedruckten und per Hand unterschriebenen Übernahmescheinen.
  • Mit HAPART als Entsorgungs-Dienstleister profitieren Sie von unserem "Rundum-Sorglos-Paket". Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle:


Zum Anzeigen der Zertifikate benötigen Sie den Adobe® Acrobat® Reader®, den Sie hier kostenlos erhalten.

Was bedeutet das für uns als Entsorger/Beförderer?

  • Wir als Beförderer und Entsorger müssen direkt ab dem 01.04.2010 die Begleitscheine elektronisch führen und mit einer digitalen Signatur „unterschreiben“.
  • Die Entsorgung mittels Übernahmeschein läuft weiterhin mit ausgedruckten und per Hand unterschriebenen Scheinen.

Haben Sie weitere Fragen?

Wenden Sie sich an

Alexander Bersch
Tel. 07144 8442-17
Fax 07144 8442-79

Es grüßt herzlich
Das KURZ-Team

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