Ludwigsburg, im März 2010
Das elektronische Abfallnachweisverfahren startet am 01.04.2010
Was bedeutet das für Sie als Kunden (Abfallerzeuger)?
- Die elektronische Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle beginnt am 01.04.2010. Abfallerzeuger mit einem eigenen Einzel-Entsorgungsnachweis (Menge an gefährlichen Abfällen > 20 Tonnen je Abfallschlüssel) müssen sich bis zu diesem Termin zur Teilnahme am System registrieren.
Bis zum 01.02.2011 besteht eine Übergangsfrist. Spätestens ab diesem Stichtag müssen Begleitscheine durch den Abfallerzeuger mit einer qualifizierten elektronischen Signatur „unterschrieben“ werden. - Die Entsorgung von kleineren Mengen läuft weiterhin mit ausgedruckten und per Hand unterschriebenen Übernahmescheinen.
- Mit HAPART als Entsorgungs-Dienstleister profitieren Sie von unserem "Rundum-Sorglos-Paket". Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle: