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HBCD-haltige Dämmstoffe entsorgen

Ludwigsburg, im Oktober 2016

Vorsicht bei der Entsorgung von EPS-Dämmstoffen

Das Flammschutzmittel HBCD hat kurzzeitig für Aufsehen bei der Entsorgung von Dämmstoffen aus expandierten Polystyrol (EPS) - besser bekannt unter dem Markennamen "Styropor" - gesorgt.

Die Einstufung der damit behandelten Dämmplatten älteren Fabrikats als gefährlicher Abfall hat ad hoc zu einem Engpass an genehmigten Entsorgungsanlagen geführt. Aber auch hier gilt: Für alle AbFälle KURZ.

  1. EPS-Dämmmaterial ohne HBCD-Gehalt kann ohne Einschränkungen angeliefert werden. Allerdings: Der Nachweis hierfür muss bei der Anlieferung bzw. Abholung durch eine labortechnische Analyse erbracht werden, wenn es sich um eine reine Monocharge an EPS-Dämmmaterial handelt oder der Anteil 0,5 m³ pro Gewichtstonne (1000 kg) an Baumischabfällen übersteigt.
  2. EPS-Dämmmaterial mit HBCD-Gehalt darf zusammen mit Baumischabfällen in einer Menge bis zu 0,5 m³ pro Gewichtstonne (1000 kg) entsorgt werden. Achtung: Größere Mengen oder reine Monochargen an HBCD-haltigem EPS-Dämmmaterial können aktuell nicht angenommen werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fällen Ihren Vertriebsansprechpartner in unserem Haus. Wir nehmen Ihren Entsorgungswunsch auf und informieren Sie, sobald eine Entsorgungsmöglichkeit besteht.
  3. Für die Entsorgung von EPS aus Verpackungen sowie die Entsorgung von "Styrodur" (Markenname) gelten keine Einschränkungen.

Aktuelle Hinweise des Umweltministeriums zum Thema finden Sie hier.

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Alexander Bersch
Tel. 07144 8442-17
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alexander.bersch@kurz-entsorgung.de

 

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